Immobilienrecht
Der Notar entwirft die Kaufverträge über - beaute und unbebaute - Grundstücke und
Eigentumswohnungen. Er berät den Käufer und Verkäufer bis zur
Unterschrift. Die Abwicklung des Vertrages, die Information des
Grundbuchamtes und anderer Ämter oder Behörden erfolgt durch das
Notariat bis zur endgültigen Registrierung des Erwerbers als neuer
Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch.

