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Produkte zum Begriff Pflichtteil:


  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!
    Der Pflichtteil im Erbrecht: kurz&konkret!

    Gesetzlich steht es dem Erblasser – also demjenigen, der etwas zu vererben hat – frei, Verfügungen darüber zu treffen, was mit seinem Nachlass und Vermögen nach dem Tod gesehen soll. Er kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag den oder die Erben bestimmen, aber auch seinen Ehegatten oder Verwandte von der Erbfolge ausschließen. Diese Testierfreiheit mittels eines Testaments wird allerdings beschränkt durch den sogenannten Pflichtteil, mit dem das Gesetz im Erbrecht seinen nächsten Familienangehörigen als Erben einen Mindestanteil am hinterlassenen Vermögen garantieren will.

    Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Das richtige Testament für Ehepaare| Berliner Testament| Ratgeber Testament Ehepaar
    Das richtige Testament für Ehepaare| Berliner Testament| Ratgeber Testament Ehepaar

    Das Berliner Testament und seine Alternativen

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Erbschaftsassistent |Testament Muster|Checkliste Testament
    Der Erbschaftsassistent |Testament Muster|Checkliste Testament

    Set mit Mustern und Formulierungshilfen, die Sie für Ihr Testament brauchen – u.a. Mustertestamente, Checklisten, Berliner Testament

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Familien-Erbrecht-Paket
    Familien-Erbrecht-Paket

    In diesem Paket finden Sie eine sorgfältig zusammengestellte Auswahl an E-Books, die sich gegenseitig ergänzen und auf dem neuesten Stand sind. Alles für Ihre Vorsorge! Enthaltene E-Books in diesem Paket: Sascha Petzold, Finn Zwißler: Das aktuelle Handbuch Ehegattentestament Sascha Petzold, Finn Zwißler: So schreibe ich mein Testament Herbert Bartsch, Malte B. Bartsch: Das aktuelle Erbrecht Karl-Heinz Belser, Peter Depré: Richtig handeln vor und im Trauerfall Irmelind R. Koch: Schenken und Erben ohne Finanzamt Das aktuelle Handbuch Ehegattentestament Setzen Sie rechtzeitig ein gemeinsames Testament auf, denn ? aufgrund der gesetzlichen Erbfolge ? hat der Partner nicht immer automatisch Anspruch auf den gesamten Nachlass. Beugen Sie vermeidbare Probleme im Falle eines plötzlichen Erbfalls vor. Dieses Handbuch führt Sie schrittweise durch das Ehegattentestament, geeignet a...

    Preis: 20.00 € | Versand*: 0.00 €
  • Das richtige Testament für Alleinstehende|Testament Ledige| Ratgeber Testament für Nichtverheiratete
    Das richtige Testament für Alleinstehende|Testament Ledige| Ratgeber Testament für Nichtverheiratete

    Ledig, geschieden, verwitwet: So vererben Sie richtig

    Preis: 15.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der RechtsBerater | Handbuch Recht | Ratgeber Recht
    Der RechtsBerater | Handbuch Recht | Ratgeber Recht

    Der RechtsBerater von Rechtstipps zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Die Konzeption als Loseblattwerk hat den Vorteil, dass Ihr Handbuch immer dem aktuellen Stand entspricht.

    Preis: 49.80 € | Versand*: 3.95 €
  • Teigausroller Recht
    Teigausroller Recht

    Teigausroller Recht Unser Teigausroller Recht ist ein unverzichtbares Werkzeug in jeder professionellen Küche. Mit diesem hochwertigen Utensil können Sie mühelos und präzise Teig für Pizza, Kuchen, Gebäck und vieles mehr ausrollen. Dank seiner robusten Konstruktion und seiner einfachen Handhabung ist der Teigausroller Recht ein Must-Have für jeden Gastronomiebetrieb. Präzises Ausrollen Der Teigausroller Recht verfügt über eine glatte, nicht haftende Oberfläche, die ein gleichmäßiges Ausrollen des Teigs ermöglicht. Dadurch erhalten Sie stets die gewünschte Dicke und Form für Ihre Backwaren. Ergonomisches Design Das ergonomische Design des Teigausrollers sorgt für eine komfortable Handhabung und minimiert die Belastung der Hände und Handgelenke. Dadurch können Sie auch über längere Zeit problemlos Teig ausrollen, ohne Ermüdungserscheinungen zu spüren. Robuste Konstruktion Unser Teigausroller Recht ist aus hochwertigem Material gefertigt und somit äußerst langlebig. Sie können sich darauf verlassen, dass dieses Werkzeug auch bei häufigem Gebrauch seine Leistung und Qualität beibehält. Technische Eigenschaften EAN code 6017432862865 Breite (mm) 540 Tiefe (mm) 510 Höhe (mm) 680 Bruttogewicht (kg) 45 Spannung (Volt) 230 Gesamtleistung (kW) 0.37 FAQ - Häufig gestellte Fragen Wie benutze ich einen Teigausroller Recht? Legen Sie den Teig auf eine saubere, ebene Oberfläche und rollen Sie ihn mit dem Teigausroller gleichmäßig aus, bis die gewünschte Dicke erreicht ist. Wie reinige ich einen Teigausroller Recht? Reinigen Sie den Teigausroller nach Gebrauch mit warmem Wasser und Seife. Trocknen Sie ihn gründlich ab, bevor Sie ihn wieder verwenden. Kann ich den Teigausroller Recht auch für Fondant oder Marzipan verwenden? Ja, der Teigausroller kann auch für Fondant oder Marzipan verwendet werden, um diese gleichmäßig auszurollen. Wie lagere ich einen Teigausroller Recht am besten? Bewahren Sie den Teigausroller an einem trockenen Ort auf und schützen Sie ihn vor Stößen oder Beschädigungen. Gibt es unterschiedliche Größen von Teigausrollern Recht? Ja, es gibt Teigausroller in verschiedenen Größen, je nachdem, für welche Art von Teig oder Gebäck Sie ihn verwenden möchten.

    Preis: 1075.82 € | Versand*: 0.00 €
  • RNK-Verlag Testament Formulare 2812
    RNK-Verlag Testament Formulare 2812

    RNK-Verlag Testament Formulare 2812

    Preis: 5.29 € | Versand*: 4.99 €
  • Dalmatian Dog Babić 2021 - Testament Winery
    Dalmatian Dog Babić 2021 - Testament Winery

    aus Kroatien aus der lokalen Rebsorte Babic. BABIĆ ist eine lokale dalmatinische rote Rebsorte, die aus dem von der UNESCO geschützten Weinberg Bucavac stammt, der nur 10 km von der Testament Winery entfernt ist. Der Dalmatiner Babić ist ein fruchtiger Rotwein mit dunkelrubinroter, undurchsichtiger Farbe. Aromen von reifen roten Kirschen und Gewürzen bereichern den Duft. Feine Tannine und lebhaften Säuren werden Sie schnell ein zweites Glas gießen. Am besten bei 16°C serviert.

    Preis: 14.36 € | Versand*: 6.00 €
  • Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage
    Die Erbschaft | Nachlass-Set |Testament Vorlage

    Das richtige Testament für Ihre Situation

    Preis: 16.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Abschluss- Kollektion - Abschluss Recht
    Abschluss- Kollektion - Abschluss Recht

    Noch auf der Suche nach einem Geschenk zum Abschluss? Wie oft ist man auf der Suche nach dem perfekten und passenden Geschenk für diesen besonderen Moment. Ob für den Schulabschluss, Studium oder Ausbildung, hier ist garantiert der perfekte Charm dabei. . Diese Anhänger sind eine schöne Idee zum bestandenen Abschluss und eine Erinnerung an der man lange Freude hat.SpezifikationMaterial: versilbertSteine: ZirkoniaKompatibel: mit Pandora Armbändern

    Preis: 21.95 € | Versand*: 0.00 €

Ähnliche Suchbegriffe für Pflichtteil:


  • Wann entfällt Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt in der Regel nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu zählen beispielsweise schwere Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser, wie zum Beispiel eine schwere Straftat gegen den Erblasser. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser nachweislich über längere Zeit hinweg vernachlässigt oder misshandelt hat, kann der Pflichtteil entfallen. Ebenso ist es möglich, dass der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. In diesen Fällen kann das Gericht entscheiden, dass der Pflichtteil des betreffenden Erben entfällt.

  • Wann zum Notar?

    "Wann zum Notar?" ist eine wichtige Frage, die man sich stellen sollte, wenn man rechtliche Angelegenheiten klären oder Verträge abschließen möchte. Es ist ratsam, einen Notar aufzusuchen, wenn es um die Beurkundung von Verträgen wie beispielsweise Kaufverträgen, Erbverträgen oder Eheverträgen geht. Auch bei der Errichtung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht ist die Hilfe eines Notars empfehlenswert. Darüber hinaus kann ein Notar auch bei der Beglaubigung von Unterschriften oder bei der Beurkundung von Schenkungen behilflich sein. In vielen Fällen ist es sinnvoll, frühzeitig einen Termin beim Notar zu vereinbaren, um rechtliche Angelegenheiten professionell und rechtssicher regeln zu können.

  • Warum Notar werden?

    Notar zu werden ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die ein hohes Maß an juristischem Fachwissen und Integrität erfordert. Als Notar hat man die Möglichkeit, Menschen in wichtigen rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen, wie z.B. bei der Beurkundung von Verträgen oder Testamenten. Zudem genießt man als Notar ein hohes Ansehen in der Gesellschaft und kann eine stabile und gut bezahlte berufliche Karriere aufbauen. Die Tätigkeit als Notar bietet auch die Möglichkeit, sich kontinuierlich weiterzubilden und auf dem neuesten Stand des Rechts zu bleiben. Letztlich kann man als Notar einen wichtigen Beitrag zur Rechtssicherheit und Rechtsfrieden leisten und einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft haben.

  • Kann Nacherbe Pflichtteil verlangen?

    Ja, ein Nacherbe kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil steht den gesetzlichen Erben zu, wenn sie durch letztwillige Verfügung des Erblassers enterbt wurden. Dies gilt auch für Nacherben, die erst nach dem Tod des Erblassers zu Erben werden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings können Nacherben den Pflichtteil nur geltend machen, wenn die Nacherbfolge bereits eingetreten ist und sie dadurch enterbt wurden. Es ist ratsam, sich in einem solchen Fall rechtlich beraten zu lassen, um die eigenen Ansprüche zu klären.

  • Kann Sozialamt Pflichtteil einfordern?

    Ja, das Sozialamt kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Wenn eine Person Leistungen vom Sozialamt erhält und gleichzeitig einen Anspruch auf den Pflichtteil aus einem Erbe hat, kann das Sozialamt diesen einfordern, um die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, dass die Person, die den Pflichtteil erhalten soll, über die finanzielle Situation informiert wird und gegebenenfalls das Sozialamt kontaktiert, um eine Lösung zu finden. Es empfiehlt sich, rechtzeitig professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  • Wer ist Pflichtteil berechtigt?

    Pflichtteilberechtigt sind grundsätzlich die gesetzlichen Erben, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wurden. Das Pflichtteilsrecht sichert diesen Personen einen Mindestanteil am Nachlass des Verstorbenen zu. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne die Enterbung erhalten hätte. Der Pflichtteilsanspruch kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers vollständig ausgeschlossen werden, sondern bleibt bestehen, um die angemessene Versorgung der enterbten Personen zu gewährleisten. In manchen Fällen können auch Ehepartner und Kinder pflichtteilsberechtigt sein.

  • Wer erbt einen Pflichtteil?

    Wer erbt einen Pflichtteil? Der Pflichtteil steht nahen Verwandten des Verstorbenen zu, die in einem gesetzlichen Verwandtschaftsverhältnis stehen, wie beispielsweise Kinder, Eltern oder Ehepartner. Auch wenn diese im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden, haben sie Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch letztwillige Verfügungen des Erblassers entzogen werden. Somit sichert der Pflichtteil den nahen Verwandten eine Mindestbeteiligung am Nachlass des Verstorbenen.

  • Können Enkel Pflichtteil einklagen?

    Ja, Enkel können unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einklagen. Wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht wurden oder nur einen geringen Teil des Erbes erhalten haben, können sie ihren Pflichtteil einfordern. Dieser beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings müssen die Enkel innerhalb einer bestimmten Frist nach Kenntnisnahme des Erbfalls ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtzeitig an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und gegebenenfalls den Pflichtteil einzufordern.

  • Haben Eltern einen Pflichtteil?

    Ja, Eltern haben grundsätzlich einen gesetzlichen Pflichtteil am Nachlass ihrer Kinder. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den sie ohne testamentarische Verfügung erhalten würden. Der Pflichtteil soll sicherstellen, dass Eltern nicht komplett enterbt werden können. Allerdings kann der Pflichtteil durch bestimmte Gründe, wie zum Beispiel grobes Fehlverhalten, aberkannt werden. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Enterbung oder Streitigkeiten um den Pflichtteil rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Was kostet Pflichtteil einklagen?

    Die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils können je nach Fall variieren. Zu den möglichen Kosten gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gutachterkosten und weitere Auslagen. Es ist ratsam, sich vorab über die genauen Kosten zu informieren und gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag von einem Anwalt einzuholen. In einigen Fällen können auch Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das Einklagen des Pflichtteils decken. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die finanziellen Aspekte des Verfahrens zu informieren, um keine unerwarteten Kosten zu haben.

  • Wann entfällt der Pflichtteil?

    Der Pflichtteil entfällt, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich grob undankbar gegenüber dem Erblasser verhalten hat, zum Beispiel durch schwere Straftaten gegen den Erblasser. Zudem kann der Pflichtteil entfallen, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser vorsätzlich getötet hat. Auch wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser schwer misshandelt oder ihm schwere körperliche oder seelische Leiden zugefügt hat, kann der Pflichtteil entfallen. In solchen Fällen wird der Pflichtteilsberechtigte von der Erbfolge ausgeschlossen.

  • Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern?

    Kann Jobcenter Pflichtteil einfordern? Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen den Pflichtteil einfordern. Dies ist der Fall, wenn ein Leistungsempfänger über Vermögen verfügt, das ihm zusteht, aber nicht angegeben hat. Das Jobcenter kann dann den Pflichtteil einfordern, um die Kosten für die erbrachten Leistungen zu decken. Es ist wichtig, alle Vermögenswerte korrekt anzugeben, um Probleme mit dem Jobcenter zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, sich im Zweifelsfall rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

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